Ein großes, kugelförmiges Hornissennest mit papierartiger, geschichteter Struktur hängt an einem Holzbalken. Mehrere Hornissen mit rötlich-braunem Kopf und gelb-schwarz gestreiftem Hinterleib sitzen auf der Oberfläche. Natürliches Licht betont die feinen Details der Insekten und die faserige Struktur des Nests.

Hornissennest entfernen: Was erlaubt ist, was es kostet und wie Sie vorgehen

Sie haben ein Hornissennest am Dachgiebel, auf dem Balkon oder im Schuppen entdeckt – und fragen sich, ob und wie Sie es loswerden dürfen? Ein Hornissennest zu entfernen umfasst alle Maßnahmen von der behördlichen Genehmigung über die Beauftragung eines Fachmanns bis zur Umsiedlung oder dem geduldigen Warten bis zum Herbst – denn eigenmächtiges Handeln ist in Deutschland gesetzlich verboten und wird mit hohen Bußgeldern geahndet. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche drei realistischen Optionen Sie haben, wie der Genehmigungsantrag bei der Naturschutzbehörde abläuft und was eine professionelle Umsiedlung kostet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Entfernen ohne Genehmigung verboten: Verstöße werden mit vierstelligen Bußgeldern geahndet.
  • Drei Optionen stehen zur Wahl: Warten bis Herbst (kostenlos), Umsiedlung durch Fachmann oder Entfernen mit Genehmigung.
  • Zuständig ist die untere Naturschutzbehörde: Antrag beim Landratsamt, der Kreisverwaltung oder dem Umweltamt stellen.
  • Asiatische Hornisse ist ein Sonderfall: Diese invasive Art braucht keine Genehmigung – aber trotzdem einen Fachmann.
  • Hausmittel am Nest sind gefährlich: Nelkenöl oder Zitronenscheiben direkt am Nest erhöhen die Angriffsgefahr erheblich.
Inhaltsverzeichnis
Jan Niklas Blome
22.3.2026

Hornissennest entfernen – erlaubt oder verboten?

Die klare Antwort lautet: verboten – zumindest ohne behördliche Genehmigung. Die Europäische Hornisse (Vespa crabro) ist gemäß § 44 und § 67 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als besonders geschützte Art eingestuft. Nester dürfen deshalb nicht entfernt, beschädigt oder zerstört werden. Die Tiere selbst dürfen weder vertrieben, gefangen noch getötet werden. Wer dagegen verstößt, riskiert empfindliche Bußgelder.

Auch der NABU weist ausdrücklich darauf hin, dass Hornissen aufgrund ihres gefährdeten Bestands unter strengen Artenschutzbestimmungen stehen. Melden Sie ein Nest außerdem über die NABU Hornissenmeldestelle – das unterstützt das bundesweite Bestandsmonitoring. Übrigens: Wer ein Wespennest entfernen möchte, unterliegt weniger strengen Regeln, da Faltenwespen keinen besonderen Artenschutzstatus genießen.

Was passiert, wenn man ein Hornissennest illegal entfernt?

Wer ein Hornissennest eigenmächtig entfernt oder zerstört, begeht eine Ordnungswidrigkeit – in schweren Fällen sogar eine Straftat. Die Naturschutzbehörde kann Bußgelder im vierstelligen Bereich verhängen. Deshalb raten wir dringend davon ab, selbst Hand anzulegen. Der HUK-Ratgeber Hornissennest bietet eine gute Übersicht über die rechtliche Lage und mögliche Konsequenzen. Handeln Sie immer erst nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde – das schützt Sie rechtlich und die Tiere gleichermaßen.

Sonderfall: Asiatische Hornisse – andere Regeln beachten

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) ist eine invasive Art ohne den besonderen Naturschutzstatus der heimischen Hornisse. Für ihre Entfernung ist deshalb keine Genehmigung erforderlich. Dennoch sollten Sie keinesfalls selbst aktiv werden: Die Asiatische Hornisse verhält sich sehr defensiv und stellt eine ernsthafte Bedrohung für heimische Bienen und andere Faltenwespen dar. Beauftragen Sie in jedem Fall einen Fachmann und melden Sie den Fund ebenfalls beim NABU.

Ihre drei Optionen im Vergleich: Warten, Umsiedeln oder Entfernen lassen

Wenn Sie ein Hornissennest entdecken, haben Sie grundsätzlich drei Wege. Welcher der richtige ist, hängt von der Lage des Nests, dem Zeitpunkt im Jahr und Ihrer Situation ab.

Ein typisches Beispiel aus unserem Alltag: Eine Familie entdeckt im August ein Nest unter dem Dachstuhl. Der hinzugezogene Imker rät zum Warten – das Volk zieht in rund acht Wochen von selbst ab, eine bauliche Gefährdung besteht nicht, und die Kosten bleiben bei null. In den meisten Fällen ist das die sinnvollste Entscheidung. Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Hausratversicherung Kosten einer professionellen Entfernung übernimmt – der ADAC Versicherungsratgeber gibt hierzu hilfreiche Hinweise.

Option 1: Warten bis Herbst (kostenlos)

Ein Hornissenvolk gründet sein Nest im Frühjahr – meist ab April oder Mai – und ist bis Oktober oder November aktiv. Dann verlassen alle Hornissen das Nest, und es wird nie wieder genutzt. Beobachten Sie in dieser Zeit die Flugrouten und halten Sie einen Sicherheitsabstand von mindestens zwei Metern. Solange das Nest nicht direkt an einer stark genutzten Terrasse oder einem Eingang liegt, empfehlen wir das geduldige Warten. Die Tiere regulieren sich am Ende des Jahres von selbst.

Option 2: Umsiedlung durch Fachmann (variabler Aufwand)

Ist das Nest an einer problematischen Stelle – etwa direkt am Fenster, auf dem Balkon oder an einem Kinderspielplatz – kann eine Umsiedlung sinnvoll sein. Dabei baut ein Fachmann, oft ein erfahrener Imker, das Nest behutsam ab und verbringt es an einen geeigneten Ort, etwa an einen Waldrand. Laut NABU gelingt die Umsiedlung in rund 99 Prozent der Fälle ohne Tötung der Tiere. Kontaktieren Sie hierfür lokale Imkerverbände oder direkt den NABU – beide vermitteln qualifizierte Fachleute für solche Maßnahmen.

Option 3: Professionelles Entfernen durch Kammerjäger (mit Genehmigung)

Ist eine Umsiedlung nicht möglich – etwa weil das Nest in einer Wand sitzt oder eine nachgewiesene Allergie vorliegt – kann die Naturschutzbehörde das Entfernen genehmigen. In diesem Fall engagieren Sie einen zugelassenen Schädlingsbekämpfer oder Kammerjäger. Achten Sie darauf, dass dieser Erfahrung mit großen Nestern und dem Umgang mit Hornissen hat. Ohne behördliche Genehmigung darf auch ein Fachmann nicht tätig werden – die Genehmigung liegt immer beim Auftraggeber, also bei Ihnen.

So beantragen Sie die Genehmigung: Schritt für Schritt

Der Genehmigungsantrag klingt bürokratischer als er ist. In der Praxis begegnet uns häufig, dass Antragsteller die falsche Behörde kontaktieren. Umweltamt und Landratsamt sind je nach Bundesland unterschiedlich zuständig – das führt zu Wochen an Verzögerung. Handeln Sie deshalb gezielt und informieren Sie sich vorab kurz, welche Stelle in Ihrer Region zuständig ist.

Welche Behörde ist zuständig – und wo finde ich sie?

Zuständig ist in der Regel die untere Naturschutzbehörde. Diese ist je nach Bundesland beim Landratsamt, der Kreisverwaltung, dem Umweltamt oder – in Städten über 50.000 Einwohner – direkt bei der Stadtverwaltung angesiedelt. Suchen Sie online nach „untere Naturschutzbehörde" plus Ihrem Landkreis oder Ihrer Stadt. Als konkretes Beispiel für einen regionalen Behördenantrag dient der Behördenantrag Hessen. Er zeigt, welche Informationen typischerweise benötigt werden. Viele Behörden nehmen Anträge inzwischen auch per E-Mail oder über Online-Formulare entgegen.

Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie für den Antrag

Stellen Sie den Antrag schriftlich und halten Sie folgende Informationen bereit:

  1. Ihre Kontaktdaten – Name, Adresse, Erreichbarkeit
  2. Genaue Nestlage – Adresse, Gebäudeteil, Skizze oder Foto
  3. Bestimmung der Insektenart – Europäische oder Asiatische Hornisse (Fotos helfen)
  4. Begründung des Antrags – z. B. Lage am Eingang, nachgewiesene Insektengiftallergie, Gefährdung von Kindern
  5. Gewünschte Maßnahme – Umsiedlung oder Entfernung, mit Angabe des beauftragten Fachmanns

Sobald die Genehmigung vorliegt, können Sie den Fachmann beauftragen. Haben Sie Fragen zum Ablauf? Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Hornissen vertreiben ohne Nest zu entfernen: Was wirklich hilft

Wenn Sie Hornissen von der Terrasse, dem Balkon oder von Fenstern fernhalten möchten, ohne das Nest anzutasten, gibt es wirksame Maßnahmen. Wichtige Unterscheidung: Einzelne Hornissen, die beim Essen auf der Terrasse stören, lassen sich anders handhaben als ein Nest in unmittelbarer Nähe.

Ein häufiger Fehler, den wir immer wieder beobachten: Hausmittel wie Nelkenöl oder Zitronenscheiben werden direkt am Nest eingesetzt. Das reizt die Hornissen massiv und erhöht die Angriffsgefahr erheblich – vermeiden Sie das unbedingt. Solche Hausmittel wirken allenfalls auf Abstand, etwa um bestimmte Sitzbereiche auf dem Balkon unattraktiv zu machen.

Was tatsächlich hilft: Vermeiden Sie offene Süßspeisen, Obst und zuckerhaltige Getränke in Nestnähe. Halten Sie Abstand und führen Sie keine hektischen Bewegungen aus. Blenden Sie Lichtquellen an Fenstern nachts ab, da Hornissen von hellem Licht angezogen werden. Eine Umleitung der Flugroute durch gezielte Bepflanzung kann in manchen Fällen helfen. Das Zustopfen von Einfluglöchern ist dagegen streng verboten – einzelne Tiere würden eingeschlossen und die Aggressivität des Volks stiege erheblich.

Sind Hornissen wirklich gefährlich? Was Sie über Stachel und Verhalten wissen sollten

Hornissen haben einen Stachel und können mehrfach stechen – anders als Bienen verlieren sie ihn nicht. Dennoch gelten sie als vergleichsweise friedfertig, solange man ihr Nest nicht bedroht. Lautes Schreien, Wedeln und Erschütterungen des Nests sind die häufigsten Auslöser für Angriffe. Beobachten Sie die Tiere ruhig aus sicherer Entfernung und vermeiden Sie direkte Annäherung.

Im Vergleich zu Bienen oder anderen Faltenwespen ist das Hornissengift nicht stärker. Für Allergiker ist jedoch jeder Insektenstich lebensbedrohlich. Wer eine bekannte Insektengiftallergie hat, sollte sofort einen Arzt sowie die Naturschutzbehörde kontaktieren. Für alle anderen gilt: Hornissen sind nützliche Helfer im Ökosystem, die Schädlinge regulieren und deshalb schützenswert sind.

Fazit: Das empfehlen wir, wenn Sie ein Hornissennest entdecken

Entfernen Sie ein Hornissennest niemals eigenständig. Die sinnvollste Maßnahme in den meisten Fällen ist das Warten bis Herbst – kostenlos, stressfrei und legal. Ist das Nest an einer wirklich problematischen Stelle, beantragen Sie die Genehmigung bei der Naturschutzbehörde und beauftragen Sie einen qualifizierten Fachmann. Deshalb gilt: Ruhe bewahren, beobachten, Behörde kontaktieren. Erfahren Sie mehr über unsere langjährige Erfahrung in der Schädlingsbekämpfung und wie unser Team Ihnen schnell und rechtssicher helfen kann.

Häufig gestellte Fragen

Wie bekomme ich ein Hornissennest weg?

Ein Hornissennest darf nur mit behördlicher Genehmigung und durch einen Fachmann – Imker oder Kammerjäger – entfernt oder umgesiedelt werden. Eigenmächtiges Handeln ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Die einfachste und kostenlose Alternative ist das Warten bis zum Herbst, wenn das Volk das Nest von selbst verlässt.

Wann darf ein Hornissennest entfernt werden?

Ein Hornissennest darf grundsätzlich nur mit Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde entfernt werden – dieses Verbot gilt ganzjährig. Ausnahmen bestehen bei nachgewiesener Insektengiftallergie oder akuter Gefährdung. Die Asiatische Hornisse bildet einen Sonderfall: Ihr Nest kann ohne Genehmigung durch einen Fachmann entfernt werden.

Wie lange bleibt ein Hornissennest?

Ein Hornissenvolk ist von Frühjahr bis Herbst aktiv – von etwa April bis Oktober oder November. Danach verlassen alle Tiere das Nest endgültig, und es wird nie wieder besiedelt. Auch ein leeres Nest darf nicht ohne Genehmigung der Naturschutzbehörde entfernt werden.

Was kostet es, ein Hornissennest entfernen zu lassen?

Die Kosten einer Umsiedlung durch einen Imker sind in der Regel geringer als die eines Kammerjäger-Einsatzes. Kostenfaktoren sind Nestgröße, Zugänglichkeit und Region. Das Warten bis Herbst ist kostenlos. Prüfen Sie außerdem Ihre Hausratversicherung – manche Anbieter erstatten Teile der anfallenden Kosten. Der ADAC Versicherungsratgeber gibt hierzu weitere Informationen.

Darf man ein leeres Hornissennest entfernen?

Nein – auch leere Hornissennester stehen unter Naturschutz und dürfen nicht ohne Genehmigung entfernt werden. Erst wenn das Nest nachweislich verlassen ist, können Sie bei der unteren Naturschutzbehörde eine Genehmigung beantragen. Handeln Sie auch hier nicht eigenmächtig, um Bußgelder zu vermeiden.

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